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Lagebeschreibung | |
Monschau ist ein Mittelzentrum in der Eifel, 30 km von Aachen entfernt und hat mit seinen umliegenden Dörfern ca. 13.000 Einwohner. Monschau und insbesondere die Altstadt ist eine touristische Hochburg und wird nicht zu unrecht "Perle der Eifel" genannnt. Die gesamte Altstadt ist ein einziges Denkmal. Das Umfeld wird geprägt durch den Nationalpark und das Hohe Venn - Einzigartige Naturlandschaften, die Ruhe und Erholung in schönster Umgebung garantieren. Das historische Stadthaus steht in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes in einer ruhigen Gasse ohne Durchgangsverkehr. |
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Objektbeschreibung | |
Das unter Denkmalschutz stehende Stadthaus wurde Ende der 80er Jahre schon einmal komplett saniert. Eine Nutzung als Ein- oder Zweifamilienhaus oder aber als Ferienwohnungen ist gut möglich. Nach den Jahren ist sicherlich wieder eine größere Renovierung notwendig, die Substanz ist jedoch als gut zu bezeichnen. Die Decken über Keller-, Erd- und Obergeschoss wurden als Betondecken ausgeführt, der Keller wurde tiefer gelegt, so dass er Stehhöhe hat, die Innentreppen sind aus massiver Eiche, das Dachgeschoss bietet dazu weiteres Ausbaupotential. Das Dach ist mit echtem Schiefer eingedeckt und wurde auch erneuert. Das Haus ist komplett unterkellert in Naturstein, der weitere Aufbau wie in Monschau üblich in Fachwerk. Alle verkleideten Fassadenteile sind bei der damaligen Sanierung gedämmt worden. |
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Ausstattung | |
Im Erdgeschoss befindet sich mit separatem Eingang ein Appartement mit ca. 37m² Wohnfläche, bestehend aus Wohnraum, kl. Küche und Duschbad. Im 1. und 2. Obergeschoss ist die Hauptwohnung, ca. 63m² mit 2 Zimmern, Küche, Diele und Bad. Beheizt wird momentan mit Nachtspeicheröfen, die Warmwasserbereitung erfolgt über Durchlauferhitzer. Da das Grundstück relativ klein ist, befindet sich auf der Rückseite des Hauses lediglich eine kleine Freifläche zum sitzen. Kurzzeit- oder Langzeitparkplätze sind in unmittelbarer Nähe erreichbar. |
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Sonstiges | |
Da es sich um ein Denkmalobjekt handelt, ist die Immobilie von der Erstellung eines Energieausweises gemäß § 16 Abschn. 5, EnEV 2014 befreit. |

